Nichtvereinbarkeit der LUCA App mit der CoronaSchVO NRW

Alessa Flohe

Mit Pressemitteilung vom 26.05.2021 informierte der Rhein-Erft-Kreis über die künftige Nutzung der LUCA App zur digitalen Kontaktnachverfolgung im Kreis.

Neben den eklatanten Datenschutz- und Informationssicherheitsrechtlichen Mängeln der App scheint diese auch mit der aktuellen CoronaSchVO NRW nicht vereinbar zu sein.

So heißt es in § 8 Abs. 1 CoronaSchVO NRW „(…)die Datenerfassung ist so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können.“, CoronaSchVO in der aktuellen Fassung vom 26.05.2021, gültig seit 05.06.2021 (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf)

Das Ordnungsamt Essen, Stabstelle Corona, hat Gastronomiebetrieben gegenüber die Auskunft erteilt, das die LUCA App nicht verordnungskonform sei und daher nicht einsetzbar wäre. Da LUCA keine Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort bietet müsse der Betrieb auf Zettel und Papier oder andere, digitale Lösungen zurückgreifen.

Wir halten es für nicht tragbar, das der Kreis eine Software einführt, die Datenschutzmängel aufweist und dann noch nicht mal rechtssicher eingesetzt werden kann. Gewerbe und Betriebe werden so aufs Glatteis geführt und in Sicherheit gewogen, während Probleme mit den Ordnungsbehörden bei Kontrollen drohen könnten.

In der ohnehin sehr schwierigen Corona-Lage ein No-Go. Außerdem werden das Vertrauen in die Verordnung und die Verwaltungen so gestört.

In Kerpen haben wir dementsprechend eine Anfrage eingereicht, wie die Stadt den Sachverhalt rechtlich beurteilt, ob mit einer Anpassung der CoronaSchVO zu rechnen ist und inwiefern Betriebe / Gastronomen etc. informiert werden.

Über den Autor

Alessa Flohe vertritt die Piratenpartei Kerpen seit 2020 im Stadtrat, wo sie sich der FDP-Fraktion angeschlossen hat und stellvertretende Fraktionsvorsitzende ist. Zusätzlich ist sie als stv. sachkundige Bürgerin im Regionalentwicklungsausschuss des Rhein-Erft-Kreis aktiv.

Als behördliche Datenschutzbeauftragte ist sie firm in Belangen der Verwaltung und hat damit einen guten Einblick, wie man die Kommune voranbringen kann. Nebenher studiert sie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Medien- und Internetrecht. Ihre Schwerpunkte sind Netzpolitik und Entwicklung, ihr Hintergrund als Fachinformatikerin liefert dort das notwendige Know-How.