Externer Datenschutzbeauftragter (Dienstleistung)

Ortsgruppe Kerpen

die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mehrere Angebote externer Dienstleister für den „Datenschutzbeauftragten“ einzuholen und die Vergabe zur Abstimmung vorzulegen.

Die Verträge können zuerst auf ein Jahr befristet sein und dann der Prüfung unterzogen werden. Dabei sollte der Dienstleister regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) gegenüber dem Rat berichten.

Begründung:

Im verabschiedeten Haushalt sind für die Stelle des Datenschutzbeauftragten 36.000,- p.a. festgesetzt.

Die Ausgaben für diesen Haushaltsposten stiegen im Vergleich zum vorherigen Doppelhaushalt sogar an. Eine Erklärung für den Anstieg der Ausgaben konnte die FDP-Fraktion jedoch nicht finden.

Vor kurzem ging der bisherige Datenschutzbeauftragte der Stadt Kerpen in seinen wohlverdienten Ruhestand. Die Stadt gab zusätzlich vor wenigen Wochen an, dass sich in Fragen des Datenschutzes rechtliche Expertise von außen eingeholt werden müsse.

Aufgrund der durch sie verarbeiteten Daten ist die Stadt Kerpen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Häufig werden verwaltungseigene Datenschutzbeauftragte jedoch mit maximal einer halben Stelle eingesetzt und erledigen nebenbei noch weitere Tätigkeiten. Nicht selten kommt es dabei auch zu Interessenskonflikten.

Heutzutage nehmen viele Unternehmen und Betriebe, aber auch Kommunalverwaltungen, die Leistungen eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch. Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben einer möglichen Kostenersparnis kann das Knowhow ausgelagert werden. Die Verwaltung wird in dieser Aufgabe entlastet und kann sich primär ihren Kernaufgaben widmen. Weiterhin wird das sehr wichtige Thema Datenschutz jedoch mit der notwendigen Aufmerksamkeit behandelt. Immer weiter steigende Anforderungen, auch an Kommunen, sorgen dafür, dass sich jeder Datenschutzbeauftragte mindestens einmal im Jahr fortbilden müsste. Hinzu kommt die tägliche Weiterbildung, auch in anderen, den Datenschutz berührenden, Rechtsgebieten.

Daher regt die FDP-Fraktion die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters zunächst auf Probe für die Dauer von einem Jahr an. Sollte die Maßnahme erfolgreich sein, könnten die Haushaltsausgaben im nächsten Doppelhaushalt gesenkt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Alessa Flohe