Behindertenparkplatz am Horremer Marktplatz

Ortsgruppe Kerpen

Ergebnis

Die Stadtverwaltung hat reagiert und den Parkplatz in Augenschein genommen.

Die Parkplätze am Friedrich-Ebert-Platz seien in der Tat nicht richtlinienkonform. Denn Behindertenparkplätze müssen eine Mindestbreite von 3,50m aufweisen. Um dies zu erreichen, sollen nun die seitlichen Poller sowie das Verkehrszeichen etwas versetzt werden. Zusätzlich werden die Kanten markiert. Eine weitere oder andere Tiefe kann leider nicht gewährleistet werden, da die Fahrbahngasse ansonsten nicht mehr breit genug wäre:

die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet Sie wie folgt:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Behindertenparkplätze am Marktplatz Horrem den gesetzlichen Vorschriften (Mindestbreite 3,5 m, Mindestlänge 6,5 bzw. 7,5 m) entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, die Parksituation derart anzupassen, dass die Behindertenparkplätze den gesetzlichen Normen entsprechen oder sie sogar übertreffen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Parkplätze auch ohne größere Probleme angefahren werden können.

Begründung:

Bürger:innen berichteten Mitgliedern der FDP-Fraktion von den ihrer Meinung nach viel zu schmalen Behindertenparkplätzen. Diese seien ihres Erachtens nicht behindertengerecht.

Konkret wurde eine Situation beobachtet, in der ein Van mit Rampe versuchte, dort zu parken, da die Kinder im Auto auf einen Rollstuhl angewiesen waren. Nach etlichem Rangieren konnte der Behindertenparkplatz angefahren werden.

Im Zuge der Inklusion sollte allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Ein angemessenes Parkplatzangebot gehört selbstverständlich dazu.