Autor: Lars Risse
Am Mittwoch, den 15. Dezember, beschloss der Landtag NRW mit den Stimmen der CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD und Grünen das Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung.
Wir Piraten halten dieses Gesetz trotz der „Entschärfungen“ für versammlungsfeindlich und grundgesetzwidrig. Regelungen wie das „Gewalt- und Einschüchterungsverbot“ (vormals „Militanzverbot“) sind klare versammlungsfeindliche Antworten der Landesregierung auf die zivilen Proteste rundum die Tagebaue in unserer Region. Gewaltvolle Einschränkungen werden nicht verhindert, dafür werden zivile Proteste und sog. ziviler Ungehorsam unter Strafe gestellt. Somit sind legitime Mittel zum Protest eingeschränkt oder werden erschwert.
Der Einsatz von Drohnen wird schon bei Unübersichtlichkeit von Versammlungen zulässig, bedarf aber einer Information an die Teilnehmenden. Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz von Drohnen bei Versammlungen die Menschen davon abhalten wird, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Denn ob eine Demo unübersichtlich wird oder ausschreiten könnte, lässt sich im Vorfeld selten einschätzen. Die Polizei darf auch verdeckte Videoaufnahmen der Versammlung anfertigen, wenn eine Gefahr für die vor Ort tätige Polizei, welche die Aufnahme anfertigt, bestünde. Grundsätzlich sollen die Aufnahmen unverzüglich nach Beendigung der Versammlung vernichtet werden, doch in Ausnahmefällen darf die Polizei die Aufnahmen bis zu 1 Jahr lang speichern.
Die Polizei erhält fortan auch die Berechtigung, Kontrollstellen auf den Anfahrts- und Fußwegen zur Versammlung zu errichten. Der Innenausschuss hat an dieser Stelle jedoch die Voraussetzungen konkreter benannt, sodass für die Errichtung von Kontrollstellen tatsächliche Anhaltspunkte für das Mitführen von Waffen und anderen verbotenen Gegenständen gegeben sein müssen. Auch ist eine Identitätsfeststellung erst zulässig, wenn etwaige Gegenstände bei der Person gefunden wurden. Hierbei ist die Identitätsfeststellung aus dem Polizeigesetz anwendbar.
Auch die Verpflichtung zur Angabe des Klarnamens des Veranstalters einer Versammlung in der Einladung zu eben dieser ist aus unserer Sicht versammlungs- und verfassungsfeindlich, da hierdurch Menschen davon abgeschreckt und abgehalten werden können, Versammlungen zu organisieren, anzuzeigen und durchzuführen. Problematisch wird dies beispielsweise auch, aber nicht nur, bei antifaschistischen Gegendemonstrationen. Damit werden vor allem Gegendemonstrationen zu recht(sextremen) Aufmärschen und Demos erschwert, denn durch die Veröffentlichung der Daten wird ein Gefahrenmoment geschaffen.
Gerade in einer Zeit, in der rechtsextreme ihre politischen Gegner immer stärker und offener attackieren, bedrohen und zum Teil angreifen, hätte dies fatale Folgen.
Aber nicht nur das, zukünftig hat die Polizei das Recht die Daten der Ordnerinnen und Ordner zu verlangen um diese gegebenenfalls abzulehnen, wenn deren Einsatz bei der Versammlung die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ hat bereits angekündigt auch juristisch gegen das beschlossene Versammlungsgesetz vorzugehen. Die Piraten NRW beteiligten sich neben vielen anderen Organisationen an diesem Bündnis und weisen auch immer wieder auf die Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts hin.
Auch Piraten aus dem Rhein-Erft-Kreis waren bei den Demonstrationen gegen das neue Versammlungsgesetz dabei und stehen hinter dem Bündnis.
Hier erhaltet ihr einen Einblick von der Demo in Düsseldorf, an der wir uns beteiligt haben: