Update: Alle Geschwindigkeitsmessgeräte können Verkehrsdaten erfassen und auswerten. Es handelt sich jedoch um beeinflusste Daten, die vor allem aus planerischer Sicht nur bedingt Aussagekraft haben, alle Ergebnisse werden auf der Homepage veröffentlicht.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern Geschwindigkeitsanzeiger zur
Sammlung von Daten zum Verkehrsverhalten von Kfz-Führern genutzt werden können.
Begründung:
Das Verfahren lässt sich einfach, kostengünstig und datenschutzkonform anwenden um
beispielsweise für die Stadtplanung das quantitative Verkehrsaufkommen zu er-fassen
oder Daten darüber zu sammeln wie oft die Höchstgeschwindigkeit um wie viele km/h
an dem erfassten Straßenabschnitt überschritten wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Alessa Flohe
Jannis Milios

