Antrag auf Konzeptionierung digitaler / hybrider Sitzungen – Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse

Ortsgruppe Kerpen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Kerpen prüft die Einführung hybrider (sowie in besonderen Notsituationen digitaler) Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, im Besonderen auch, ob und wie Bürger:innen die hybride Teilnahme an öffentlichen Sitzungen ermöglicht werden könnte.
  2. Die Stadt Kerpen bereitet eine entsprechende Geschäftsordnungsänderung dahingehend vor, dass hybride (wie digitale) Sitzungen durchgeführt werden können.
  3. Die Stadt Kerpen führt die ersten Schritte zur Konzeptionierung der Durchführung hybrider Sitzungen durch, vor allem vor dem Hintergrund der Frage, welche Ausschüsse von der gesetzlichen Regelung ausgenommen sein könnten.
  4. In Bezug auf die Konzeptionierung sucht die Stadt Kerpen – wenn möglich – interessierte Partner, um im Rahmen eines Arbeitskreises oder einer Task Force städteübergreifend Konzepte und Leitlinien zu entwickeln.
  5. Die Stadt Kerpen berichtet zu gegebener Zeit im Rat über diese Möglichkeit oder lässt im Zweifel durch kompetente Partner berichten.

Begründung:

Der Landtag des Landes NRW hat in seiner Sitzung vom 06. April 2022 das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, um in Stadträten sowie im Kreistag in Ausnahmesituationen digitale sowie auch außerhalb dieser Ausnahmesituationen hybride Sitzungen durchzuführen. Dadurch soll die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien verbessert werden.

Selbstverständlich müssen die Sitzungen den technischen, sicherheitstechnischen sowie datenschutzrechtlichen Voraussetzungen standhalten. Daher ist ein Zulassungsvorbehalt für die zu verwendenden Lösungen sowie eine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Auf dieser Grundlage werden einschlägigen organisatorischen, technischen, datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitstechnischen Anforderungen an die Fachanwendungen näher bestimmt und das Zulassungsverfahren geregelt. Dies wird über die Gemeindeprüfanstalt gesteuert, die sich unserer Kenntnis nach momentan im Prüf- sowie Zulassungsverfahren befindet. Die Grundlagen werden in der sog. Digitalsitzungsverordnung festgelegt (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20434&ver=8&val=20434&sg=0&menu=0&vd_back=N).

Auch der Hersteller des von der Stadt Kerpen verwendeten IT-Verfahrens (SD.NET mit den dazugehörigen Modulen Ratsinformationssystem sowie den RICH-Apps) hat einen Antrag auf entsprechende Zulassung durch die GPA gestellt und eine Zertifizierung erhalten (https://gpanrw.de/sites/default/files/2023-08/Projektliste_aktuell_20230817_händisch.pdf).

Für die Stadt Kerpen bedeutet das, das sie jetzt die Chance hätte, sich auf die Durchführung hybrider Sitzungen vorzubereiten. Die Stadt Kerpen muss in diesem Zusammenhang eruieren, welche digitalen Tools sie zur zuverlässigen und rechtssicheren Durchführung der Sitzungen verwenden kann. Dazu gehört es auch, organisatorische Regelungen zu finden, die beispielsweise die Nicht-Öffentlichkeit von Sitzungsteilen zu gewährleisten. Diese Herausforderungen sollten uns aber nicht von der grundsätzlichen Chance, die es zu ergreifen gilt, abhalten. Gemeinsam mit Verwaltung, Digitalisierungsbeauftragter, Politik und ggf. Anderer, interessierter Kommunen im Kreis sind sicherlich sinnvolle Lösungen und Wege zu finden.

Hybride Sitzungen sind nämlich auch abseits von Katastrophenfällen (Pandemien, Naturkatastrophen) eine sinnvolle Angelegenheit. So verbessern sie deutlich die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Privatleben. Aber auch Personen mit Gehbehinderungen, vorübergehenden Einschränkungen (nach Operation oder Unfall) oder schlichtweg Eltern mit Kindern oder pflegende Angehörige, werden so nicht nur entlastet, sondern können leichter in das kommunale Ehrenamt eingeführt werden. Damit erhöht diese durch die Gemeindeordnung geschaffene Option deutlich die Möglichkeiten der Teilhabe.