Der Landesverband der Piratenpartei in NRW hat am 21. Oktober 2024 Klage gegen das neue Kommunalwahlgesetz eingereicht. Ein richtiger und wichtiger Schritt, für den sich der Kreisverband der Piratenpartei Rhein-Erft bereits im Vorfeld innerparteilich eingesetzt und stark gemacht hat.
„Die „Reform“ des Kommunalwahlgesetzes ist aus unserer Sicht ganz klar verfassungsfeindlich“, so die Kreisvorsitzende der Piraten, Alessa Flohe. „Stimmen für kleinere Parteien und Wählergruppen werden, das ist Ziel der Gesetzesreform, deutlich geringer gewichtet und zugunsten der großen Parteien umverteilt.“ Durch die „Reform“ werden größere Parteien systematisch bevorzugt – zu diesem Schluss kommt auch ein durch die Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten. Das wertet den Wählerwillen ab und gefährdet damit den Pluralismus in Kommunalparlamenten.
„In einer Demokratie zählt die Stimme jedes Bürgers.“, so Flohe. „Die Änderung des Kommunalwahlgesetzes schützt die (kommunale) Demokratie nicht, es gefährdet diese aus unserer Sicht sogar. Gerade bei der Europawahl haben wir gesehen, das viele junge Menschen Interesse an kleineren Parteien haben. Ihre Stimmen auf diese Weise zu entwerten, fördert Politikverdrossenheit und spielt in die Hände derjenigen, die unsere Demokratie abschaffen wollen“.
„Es herrscht mitnichten ein Chaos in kommunalen Parlamenten durch zu viele dort vertretene Parteien. Kleinere Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sie bereichern ihn. Dafür ist es natürlich auch nötig, Kompromisse zu finden. Aber das ist Demokratie – das Einbringen verschiedenster Meinungen und Sichtweisen. Das sollte man nicht abschaffen zugunsten des einfacheren Regierens“, schließt Flohe. Nur so könne ein breites Bild der Bevölkerung abgebildet werden.
Vertreten wird die Partei durch den Staatsrechtler Prof. Dr. Bodo Pieroth, der für die PIRATEN NRW bereits 2016 / 2017 erfolgreich die Klage gegen die Sperrklausel (1) geführt hat. Er hält das neue Sitzzuteilungsverfahren für einen Verstoß gegen die „verfassungsrechtlich garantierte Wahlgleichheit und sieht gute Chancen, die beschlossene Reform zu stoppen“, heißt es von Seiten des Landesverbandes.
Hier findet ihr weitere Informationen sowie das oben angesprochene Gutachten der Landesregierung:
(1) https://www.piratenpartei.de/2017/11/21/piraten-klage-erfolgreich-sperrklausel-in-nrw-ist-verfassungswidrig/
FAQ
Worum geht es überhaupt?
Die wichtigste Änderung des Kommunalwahlgesetzes betrifft die Sitzverteilung in kommunalen Parlamenten. Bislang hatte NRW eine der fairsten Sitzverteilungen bzw. Berechnungsverfahren: wem rein rechnerisch kein ganzer Sitz zustand, wurde durch Aufrunden einer zugewiesen. Dies galt, vereinfacht gesagt, wenn man auf mehr als die Hälfte des Sitzes Anspruch hatte.
Durch das neue Berechnungs- bzw. Verteilungsverfahren soll das Aufrunden entfallen. Künftig hat man nur Anspruch auf einen Sitz, wenn man diesen rein rechnerisch auch erreicht hat.
Der WDR hat dies gut zusammengefasst:
„Die FDP hingegen hat ausrechnen lassen, dass allein die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht hätte, wenn das neue Wahlrecht bereits zur letzten Kommunalwahl 2020 eingeführt worden wäre. Auch bei SPD (84 Sitze mehr) und Grünen (51 Sitze) steht demnach ein Plus – bei FDP (minus 95), Linken (minus 64), AfD (minus 29) und Kleinparteien (minus 131) deutliche Verluste.“ https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landtag-kommunalwahl-wahlrecht-aenderung-100.html
Weitere Informationen, auch zu verschiedenen Gutachten, findet ihr auf der Webseite der PIRATEN NRW:
Welche Gutachten liegen vor?
Die Gutachten haben wir hier verlinkt. Diese wurden am 05. August veröffentlicht, übrigens nachdem es eine Anfrage über das Transparenzportal „FragDenStaat“ gab. Beschlossen wurde die Reform am 03.07., mehr als einen Monat vor Veröffentlichung der Gutachten. Aus unserer Sicht wurden diese also viel zu spät öffentlich zugänglich gemacht! Transparenz geht anders!