Sehr geehrter Bürgermeister Spürck,
wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen gem. § 18 GeschO des Rates und seiner Ausschüsse zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 08. April.
Ab Ende Juni 2025 gelten die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
- Auf welche Bereiche (Produkte, Dienstleistungen, Services, Organisationseinhei-
ten) der Verwaltung oder ihrer angehörigen Unternehmungen (z.B. Stadtwerke) sind
die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anwendbar? - Wie ist der Umsetzungsstand des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bzw. seiner
Bestimmungen? - Wie ist der Umsetzungsstand der Barrierefreiheit der städtischen Homepages und
eventuell vorhandener Microsites? Plant die Verwaltung den Einsatz beispielsweise
von ReadSpeakern oder Lösungen zur Darstellung von Gebärdensprache? - Welche anderen gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit sind auf die Kolping-
stadt anwendbar?