Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ortsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Bürgermeister Spürck,
wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen gem. § 18 GeschO des Rates und seiner Ausschüsse zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 08. April.
Ab Ende Juni 2025 gelten die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

  1. Auf welche Bereiche (Produkte, Dienstleistungen, Services, Organisationseinhei-
    ten) der Verwaltung oder ihrer angehörigen Unternehmungen (z.B. Stadtwerke) sind
    die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anwendbar?
  2. Wie ist der Umsetzungsstand des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bzw. seiner
    Bestimmungen?
  3. Wie ist der Umsetzungsstand der Barrierefreiheit der städtischen Homepages und
    eventuell vorhandener Microsites? Plant die Verwaltung den Einsatz beispielsweise
    von ReadSpeakern oder Lösungen zur Darstellung von Gebärdensprache?
  4. Welche anderen gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit sind auf die Kolping-
    stadt anwendbar?