Hitzeschutz in Kindertagesstätten

Ortsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Bürgermeister Spürck,

Ich bitte Sie den o.g. Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu nehmen.

Antragstext:

Die Stadt Kerpen ergreift sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen zur besseren Regulierung von Hitze in Kindertagesstätten.

Kurzfristig (Sommer 2025 / 2026):

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gezielte Sofortmaßnahmen bereitzustellen, um Kinder in Kitas und bei Kindertagespflegepersonen vor zunehmender Hitze und extremer Sonneneinstrahlung zu schützen:

  • Mobile Ventilatoren oder Klimageräte für Räume.
  • Aufblasbare Sonnensegel, Schirme oder Pavillons für Außenspielbereiche.
  • Verteil-Pools, Verdunstungssysteme oder nasse Tücher zur Abkühlung.
  • Informationskampagne zu Hitzeschutz, Temperaturmonitoring und UV-Warnstufen (UV‑Index).

Langfristig:

Erstellung und Umsetzung eines umfassenden, städtischen Hitzeschutz-Konzepts für alle Kitas:

  • Gebäude- & Außenbereichsanpassungen:
    • Nachrüstungen wie Sonnenschutzfolien, Klimaanlagen, Verschattung durchPergolen/Bäume, wirkungsvolle Luftzirkulation.
  • Konstruktionsempfehlungen:
    • Bei Neubauten und Sanierungen verpflichtende hitzefeste Architekturstandards (z. B. Dachbegrünung, Isolierung, automatische Verschattung).
  • Schulung & Ausstattung:
    • Schulungsangebote für Kita-Teams und Tagespflegepersonal zu hitzebedingtem Verhalten sowie Ausstattung mit Monitoren für Temperatur und UV‑Index.
  • Monitoring und Evaluation:
    • Regelmäßige Erfassung von Raum- und Anlagetemperaturen (z. B. > 30 °C).
    • Dokumentation umgesetzter Maßnahmen.
    • Regelmäßiger (mindestens jährlich) Bericht an den JHA zur Bewertung der Wirksamkeit und ggf. Anpassung.

Dabei sollen bestehende Fördermittel geprüft und abgerufen werden. Zusätzlich ist das Kita-Personal in die Ideenfindung sowie Konzeptionierung einzubinden. Außer Acht lassen darf man auch nicht die Kindertagespflegepersonen, die bei der Umsetzung entsprechen- der Konzepte im eigenen Umfeld unterstützt und begleitet werden. Des Weiteren bitten wir um Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen die Kolpingstadt als Dienstherrin ergreift, um die Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten bei erhöhter Hitze zu entlasten (beispielsweise Trinkwasserspender). Sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, bitten wir um eine gemeinsame Erarbeitung unter Beteiligung des Personalrates.

Antragsbegründung:

In den vergangenen Tagen wurden wir vermehrt von Eltern auf die starke Hitzeentwicklung in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätten angesprochen. Sie berichteten, das teilweise über 30 Grad z.B. in den Schlafräumen gemessen wurden. Die Temperaturen seien in diesen Zeiten konstant hoch, dies beginnt meist bereits im Vormittagsbereich. Das sorgt in erster Linie für Stress und Unwohlsein bei den Kindern, kann sich aber auch negativ auf die Angestellten in den Kitas auswirken.

Kinder verfügen über eine weniger effektive Wärmeregulation als Erwachsene. Die Funktion der Schweißdrüsen ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgereift. Der kühlende Effekt der Schweißproduktion auf der Haut tritt dadurch erst viel später ein, hieraus resultiert eine viel frühere Überhitzung des Körpers als bei einem Erwachsenen. Es gibt darüber hinaus Kinder, die mit Gewichtsdecken zugedeckt werden müssen, um besser zur Ruhe zu finden. Diese Decken stauen die Hitze noch einmal um einiges, was dazu führt das die Kinder noch weiter überhitzen oder nicht schlafen können, weil die Nutzung der Decke nicht möglich ist.

Des Weiteren gelten ab einem UV-Index von 8 diverse Hinweise, die auch im Rahmen der Ausbildungen und Lehrgänge an Fachkräfte im Kita-Bereich vermittelt werden. Dabei sollte der Aufenthalt im Freien vermieden werden, da nicht sichergestellt werden kann, dass sich Kinder ausschließlich im Schattenbereich aufhalten.

Daher erachten wir es als notwendig, wirksame Hitzeschutz-Konzepte für Kitas zu entwickeln und auch umzusetzen. Dabei muss man zwischen kurz- und Langfristen Maßnahmen unterscheiden, da einige Maßnahmen sicherlich nur mit erhöhtem Aufwand umsetzbar sind. Die kurzfristigen Maßnahmen sollen für einen sofortigen Schutz für Kinder bei akuter Hitzebelastung und Sonneneinstrahlung sorgen. Langfristig sollen die Gebäude nachhaltig optimiert werden, wodurch ein verbesserter Gesundheitsschutz erreicht werden soll.

Des Weiteren hat der Arbeitgeber Fürsorgepflichten für seine Mitarbeiter bei hohen Temperaturen. Ab 26 Grad sollen erste Maßnahmen zur Abkühlung geprüft und umgesetzt werden, beispielsweise das Anbringen von Sonnenschutz oder das Bereitstellen von Ventilatoren. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, beispielhaft seien hier ebenfalls Sonnenschutz, Ventilatoren, das Auflockern der Kleiderordnung aber auch kühle Getränke genannt.