Anfrage der Ratsgruppe PIRATEN – Vergnügungssteuer

Ortsgruppe Kerpen

Status quo der Vergnügungssteuer und Prüfung von Anpassungsspielräumen zur Haushaltskonsolidierung

im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 bittet die Ratsgruppe Piraten die Verwaltung um eine schriftliche Berichterstattung zu folgenden Punkten:

  • Aktuelle Steuersätze: Wie hoch beziffern sich die gegenwärtig gültigen Steuersätze der Vergnügungssteuer in der Kolpingstadt Kerpen, differenziert nach:
    • Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen?
    • Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten?
    • Sonstigen Tatbeständen (z. B. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, Tanzveranstaltungen etc.)?
  • Einnahmeentwicklung: Wie stellten sich die tatsächlichen Ist-Einnahmen in diesem Bereich in den letzten drei Jahren dar (Gegenüberstellung von Haushaltsansatz/Soll und tatsächlichem Ist-Ergebnis)?
  • Rechtlicher Rahmen: Welche rechtlichen Grenzen (insb. im Hinblick auf das grundgesetzliche Erdrosselungsverbot und die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte) sieht die Verwaltung bei einer möglichen Erhöhung der Sätze?
  • Anpassungspotenzial: Welchen realistischen Spielraum für eine moderate Anpassung (z. B. um 1 bis 2 Prozentpunkte) hält die Verwaltung für rechtssicher vertretbar?
  • Interkommunaler Vergleich: Wie haben sich die Steuersätze in den direkten Nachbarkommunen des Rhein-Erft-Kreises in den letzten Jahren entwickelt, und welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung bezüglich möglicher Standort- oder Verlagerungsrisiken vor?

Begründung:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat für die Kolpingstadt Kerpen bereits in der Vergangenheit (Stand des damaligen Prüfberichts: 18 % in Spielhallen und 13 % in Gaststätten) dokumentiert, dass die Vergnügungssteuer ein wichtiges Instrument der kommunalen Einnahmesteuerung ist. Die einschlägige Rechtsprechung toleriert hierbei Steuersätze bis zu einem gewissen Rahmen, sofern keine erdrosselnde Wirkung eintritt.

Für die Ratsgruppe Piraten ist es ein zentrales Anliegen, vor der Erwägung breitenwirksamer Steuererhöhungen – wie etwa bei der Grundsteuer B, die alle Mieter und Eigenheimbesitzer gleichermaßen belastet – zunächst alle spezifischen Einnahmequellen zu prüfen. Die Vergnügungssteuer stellt einen solchen „Einnahmebaustein“ dar, der gezielt ein bestimmtes Geschäftsfeld anspricht, welches zudem unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten (Suchtprävention) kritisch begleitet werden muss.

Um eine fundierte Entscheidung in den Haushaltsberatungen treffen zu können, ist eine aktuelle Datenbasis und eine rechtliche Einschätzung der Verwaltung über den vorhandenen Handlungsspielraum zwingend erforderlich.

Über den Autor

Die Piratenpartei in Kerpen ist seit 2014 mit einem Sitz im Stadtrat vertreten. Sie besteht aus einem Kernteam von ungefähr 15 Piraten. Wir freuen uns immer über neue MitstreiterInnen oder Input und Ideen.