im Zusammenhang mit der geplanten Flutung der Braunkohletagebaue Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser durch die Rheinwassertransportleitung (RWTL) ergeben sich erhebliche Fragen für den Schutz des Grundwassers, der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Ökosysteme in unserer Region.
Recherchen des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV zeigen, dass der Rhein mit einer Vielzahl, teils zehntausender, bekannter und unbekannter chemischer Stoffe belastet ist, die aus Industrie, Landwirtschaft und anderen Einleitern stammen und für die häufig weder Grenzwerte noch hinreichende toxikologische Bewertungen vorliegen.
Das Wasserbündnis Rheinisches Revier weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass völlig unbekannte Schadstoffe in sehr großer Menge in den Rhein eingeleitet würden und dass der Ansatz, dieses Wasser nahezu unbehandelt in die Tagebaurestlöcher zu leiten, ökologisch und wasserwirtschaftlich hoch problematisch ist. (https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2026/02/03/wie-die-industrie-den-rhein-mit-unbekannten-stoffen-verschmutzt/, https://wasserbuendnis.org/uncategorized/pressemitteilung-correctiv-recherche-das-unsichtbare-gift-im-rhein-belegt-problematischen-ansatz-der-flutung-der-tagebaue-hambach-und-garzweiler-mit-rheinwasser/)
Zugleich ist die lokale Betroffenheit im Umfeld Kerpens konkret spürbar: Der sogenannte „Speedway“ (in Elsdorf) am Tagebau Hambach wird als Baustraße für die Verlegung zweier großer Rohrleitungen vorbereitet und soll voraussichtlich über etwa zwei Jahre vollständig gesperrt werden, um die RWTL-Bauarbeiten zu ermöglichen. Über Jahrzehnte hinweg soll anschließend Rheinwasser in die Tagebaue eingeleitet werden, um Restseen zu bil-den und den stark gestörten Grundwasserhaushalt im Rheinischen Revier zu stabilisieren. (https://www.ksta.de/region/rhein-erft/elsdorf/elsdorf-erste-rohre-fuer-rheinwasserleitung-zum-tagebau-hambach-sind-eingetroffen-902421, https://www.lanuk.nrw.de/grundwasser-wiederanstieg, https://www.rwe.com/presse/rwe-power/2026-02-11-rheinwassertransportleitung/)
Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsgruppe PIRATEN die Verwaltung, im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt Stellung zu nehmen und die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten.
Reinigungs- und Aufbereitungsverfahren des Rheinwassers
- Welche konkreten technischen Verfahren zur Reinigung bzw. Aufbereitung des Rheinwassers sind vor der Einleitung in die Tagebaurestlöcher vorgesehen (z.B. mehrstufige Filtration, Aktivkohle, Membranverfahren, Entfernung organischer Spurenstoffe und Schwermetalle)?
- Entspricht das Wasser, das in die Tagebaue eingeleitet wird, vor der Einleitung einem bestimmten Qualitätsstandard (z.B. Trinkwasserqualität, Badegewässerqualität oder anderen definierten Grenz- und Vorsorgewerten)? Falls ja, bitten wir um Benennung der maßgeblichen Standards und Grenzwerte; falls nein, um eine Begründung.
- Wie sollen insbesondere die zahlreichen bislang chemisch und toxikologisch kaum untersuchten Stoffe berücksichtigt werden, die im Rhein in großer Zahl nachgewiesen wurden, für die es aber derzeit keine oder nur unzureichende Grenzwerte gibt? (https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2026/02/13/chemiecocktail-aus-dem-rhein-koennte-in-bergbauseen-landen/)
Schutz des Grundwassers vor Kontamination
- Wie ist sichergestellt, dass der „Dreck“, also die Mischung aus bekannten und unbekannten Schadstoffen aus dem Rhein, aus dem Wasser entfernt wird, bevor es in Kontakt mit dem Grundwasser kommt bzw. sich mit diesem vermischt?
- Kann seitens der zuständigen Behörden und des Betreibers RWE verbindlich sichergestellt werden, dass es durch die Einleitung von Rheinwasser nicht zu einer Kontamination der Grundwasserleiter im Umfeld der Tagebaue – einschließlich des Stadtgebietes Kerpen – kommt? Falls ja, durch welche technischen und rechtlichen Maßnahmen (z.B. Barrieren, Abdichtungen, Monitoring, Grenzwerte, Auflagen in Genehmigungsbescheiden)?
- Wie wird gewährleistet, dass durch die Vermischung von Rheinwasser mit dem Grundwasser nicht das großräumige Grundwasservorkommen des Rheinischen Reviers verschmutzt wird und dadurch in der Folge für die Trinkwasseraufbereitung wesentlich umfangreichere und kostenintensive Reinigungsverfahren erforderlich werden?
- Ist der Stadt Kerpen bekannt, ob und wie die von CORRECTIV dokumentierte Belastung des Rheinwassers mit tausenden unbekannten Stoffen in den Genehmigungsunterlagen und -entscheidungen bereits berücksichtigt wurde oder zukünftig berücksichtigt werden soll?
- Welche konkreten Auflagen zum Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung (z.B. Grenzwerte, Monitoringkonzepte, Notfallpläne, Nachrüstpflichten) sind in den bisher vorliegenden Genehmigungen enthalten, soweit sie der Stadt Kerpen bekannt sind?
Vorsorgeprinzip und Position der Stadt Kerpen
- Teilt die Verwaltung die vom Wasserbündnis Rheinisches Revier und anderen Nichtregierungsorganisationen formulierte Forderung nach einem Moratorium für die Zulassung und Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitung, bis die Risiken der unbekannten Schadstoffe und die Auswirkungen auf Grundwasser und Trinkwasser ausreichend geklärt sind?
- Teilt die Verwaltung die vom Wasserbündnis erhobene Forderung, dass nach dem Vorsorgeprinzip nur solches Wasser in die Tagebaue und damit in das Grundwassersystem eingebracht werden darf, das Trinkwasserqualität besitzt bzw. entsprechend aufbereitet wurde? Wenn nein, warum nicht?
- Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzung des Wasserbündnisses, dass die vorliegende Genehmigung der RWTL ausschließlich Leitung und Wasserentnahme regelt, nicht aber eine hinreichend sichere, langfristig tragfähige wasserwirtschaftliche Gesamtlösung für das Rheinische Revier garantiert?
Kommunale Einflussmöglichkeiten und Forderungen
- Welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten sieht die Stadt Kerpen, im Rahmen von wasserrechtlichen Verfahren, Planfeststellungen oder regionalen Strukturwandelprozessen zusätzliche Schutzauflagen (z.B. höhere Qualitätsstandards für das einzuleitende Wasser, erweitertes Monitoring, Nachrüstpflichten) einzufordern?
- Plant die Stadt Kerpen, sich gegenüber den zuständigen Landes- und Bezirksbehörden sowie gegenüber RWE mit eigenen Stellungnahmen, Forderungen oder Bedingungen einzubringen, um die Sicherheit des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung Kerpens langfristig zu gewährleisten?
Messprogramme und Einbeziehung neuer Stoffe
- Welche dauerhaften Mess- und Monitoringprogramme sind für das Rheinwasser an der Entnahmestelle, entlang der Transportleitung, in den Tagebauseen sowie in den betroffenen Grundwasserleitern vorgesehen (Messstellen, Parameter, Messhäufigkeit)?
- Wie ist sichergestellt, dass auch neu identifizierte oder bisher nicht regulierte Stoffe (z.B. neue Industriechemikalien, PFAS-Varianten, Arzneimittelrückstände) künftig in das Monitoring einbezogen werden, sobald wissenschaftliche Erkenntnisse oder neue Messmethoden vorliegen?
- Ist vorgesehen, Messdaten zu Wasserqualität und Grundwasserentwicklung in einer für Bürgerinnen und Bürger verständlichen Form öffentlich und fortlaufend zugänglich zu machen (z.B. Online-Portale, Jahresberichte, Bürgerinformationsveranstaltungen), und falls ja, wie?
Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung
- Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung – nach aktuellem Kenntnisstand – auf die Rohwasserqualität der für die Trinkwasserversorgung der Kolpingstadt Kerpen relevanten Wassergewinnungsgebiete im Rhein-Erft-Raum, insbesondere im Zuge des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Braunkohleförderung?
- Liegen Einschätzungen von Wasserversorgern oder Fachbehörden dazu vor, ob die geplanten Maßnahmen zur Flutung der Tagebaue voraussichtlich zu höherem Aufwand und höheren Kosten bei der Trinkwasseraufbereitung führen werden (z.B. zusätzliche Reinigungsstufen, Aktivkohle, Membranfiltration), und wer diese Mehrkosten tragen soll?
Wasser als Gemeingut und Verursacherprinzip
- Gibt es Vorkehrungen oder vertragliche Regelungen, dass etwaige Mehrkosten oder Schadensfolgen für die Trinkwasserversorgung nicht von den Bürgerinnen und Bürgern über Wassergebühren, sondern nach dem Verursacherprinzip vom Betreiber der Tagebaue bzw. der RWTL getragen werden?
Konkrete lokale Auswirkungen und Naturschutz
- Sind Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. Baumfällungen, Beseitigung von Hecken und Biotopen, Bodenversiegelung) in Bezug auf die Rheinwassereinleitung auf Kerpener Stadtgebiet zu erwarten, und falls ja: welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen?
- Welche klimatischen Auswirkungen wird der See, auch in Zusammenhang mit der Sophienhöhe haben und welche Änderungen sind von „Loch“ zu See zu erwarten?