Der Rhein-Erft-Kreis hat heute Vorgaben zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl veröffentlicht. Diese lehnen sich an entsprechende Empfehlungen des RKI zur Vermeidung von Corona-Infektionen im öffentlichen Raum an und werden von uns in keinster Weise in Frage gestellt.
Neben Auflagen, die zwar einen gewissen organisatorischen Mehraufwand bedeuten, jedoch durchaus umsetzbar sind, findet sich eine Vorgabe, die die ganze Absurdität der für dieses Jahr terminierten Kommunalwahl verdeutlicht:
„Kein Zutritt für Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen, etc.)“
Für einige unserer kleineren Ortsgruppen wie Brühl oder Frechen bedeutet dies schlicht, dass die halbe Partei vom Wahlvorgang ausgeschlossen wird. Entweder, weil gravierende Vorerkrankungen bestehen, oder weil wir am Eingang nicht in der Lage sind, zwischen einer Covid-Erkrankung und einer Lindenblüten-Allergie zu unterscheiden. Vor diesem Problem stehen jedoch nicht nur wir, sondern durchgängig alle Kleinstparteien und auch viele Ortsverbände der etablierten Parteien von CDU bis FDP.
Unser Kreisvorsitzender Jannis Milios, beschreibt das derzeitige Dilemma kleinerer Parteien mit drastischen Worten:
„Wir sehen uns mit einer Landesregierung konfrontiert, die ums – wortwörtliche – Verrecken eine Kommunalwahl im September durchziehen will, um die Momentaufnahme guter Umfragewerte auf 5 Jahre in den Räten zu konservieren. Der Verweis auf die Wichtigkeit der Durchführung kommunaler Wahlen im September für die demokratische Verfassungsordnung ist so rührend wie zynisch: Wenn wir die halbe Partei nicht zur Aufstellungsversammlung einlassen können, weil die Nase läuft, wenn wir unseren Mitgliedern abraten müssen Kandidatenunterschriften zu sammeln oder generell Wahlkampf in der Öfentlichkeit zu betreiben um sich sowie ihre Mitmenschen zu schützen, ist es schlicht keine demokratische Wahl mehr.“
Jannis Milios
Nach den vor dem Gerichten stets gescheiterten Versuchen vergangener Landesregierungen mittels einer Sperrklausel unabhängige und kritische Stimmen aus den Kommunalparlamenten zu entfernen, instrumentalisiert die aktuelle CDU-Regierung in Person von Kommunalministerin Scharrenbach nun das Coronavirus um ihren Feldzug gegen die Vielfalt der kommunalen Demokratie fortzusetzen.
Wir haben daher mit Blick auf die Eischränkung demokratischer Grundrechte unserer Mitglieder, wie z.B. der Teilnahme an Aufstellungsversammlungen, sowie der Benachteiligung kleinerer Parteien in einem Wahlkampf, der ohne massiven Kapitaleinsatz unter den gegebenen Bedingungen für uns nicht durchführbar ist, Beschwerde beim Landeswahlleiter gegen den Termin der Kommunalwahlen in diesem Jahr eingelegt. Darüberhinaus beabsichtigen wir für August den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, sollte die Wahl bis dahin nicht verschoben, oder, was eher unwahrscheinlich bleibt, die Kontaktbeschränkungen vollständig aufgehoben worden sein.
Weitere Fragen zum Beschwerdeverfahren sowie unserer Rechtsauffassung in der Sache kann euch unser Rechtsbeistand Patrick Baumfalk beantworten: https://kanzlei-baumfalk.de/