Erhöhung Vergnügungssteuer

Ortsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Bürgermeister Jurczyk,

ich bitte um Aufnahme der oben genannten Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Haupt- Feuer- und Finanzausschusses oder hilfsweise der nächsten Ratssitzung.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der bereits erfolgten Prüfung zu den Anpassungsspielräumen der Vergnügungssteuer eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorzubereiten.
  2. Die Vergnügungssteuer soll dabei von derzeit 5 % auf 6,5 % des Spieleinsatzes erhöht werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen entsprechenden Entwurf zur Satzungsänderung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  4. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zusätzlich zur prozentualen Besteuerung eine Mindeststeuer pro Gerät eingeführt werden kann, die unabhängig vom Spieleinsatz als zusätzlicher Mindestbetrag je Gerät erhoben wird.
  5. Sollte die Einführung einer solchen Mindeststeuer rechtlich und praktisch umsetzbar sein, wird die Verwaltung beauftragt, diese Regelung ebenfalls unmittelbar in den Entwurf der Satzungsänderung aufzunehmen.

Ziel der Maßnahme ist ausdrücklich die nachhaltige Steigerung der städtischen Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

Begründung

Die Verwaltung hat im Rahmen der Anfrage und des Prüfauftrags der Ratsgruppe PIRATEN bereits ausführlich dargelegt, dass eine Erhöhung der Vergnügungssteuer rechtlich grundsätzlich möglich und vertretbar ist.

Nach Einschätzung der Verwaltung werden Steuersätze bis zu 6,5 % des Spieleinsatzes aktuell als rechtlich zulässig angesehen und stehen insbesondere im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung zum sogenannten Erdrosselungsverbot.

Die Verwaltung hat zudem die finanziellen Auswirkungen verschiedener Erhöhungsszenarien dargestellt. Dabei wurde für eine Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte auf insgesamt 6,5 % ein zusätzlicher jährlicher Ertrag in Höhe von rund 263.329,70 Euro prognostiziert.

Auch der interkommunale Vergleich zeigt, dass vergleichbare Städte bereits heute Steuersätze zwischen 6 % und 6,5 % anwenden. Die Verwaltung selbst kommt zu der Einschätzung, dass bei einer Anpassung auf dieses Niveau keine relevanten Standort- oder Verlagerungsrisiken erkennbar seien.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Kerpen sollten vorhandene Einnahmepotenziale konsequent genutzt werden. Die Vergnügungssteuer stellt dabei eine der wenigen kommunalen Einnahmequellen dar, die kurzfristig und eigenständig angepasst werden können.

Neben der Erhöhung des prozentualen Steuersatzes soll zusätzlich geprüft werden, ob eine gerätebezogene Mindeststeuer eingeführt werden kann. Ziel ist es, unabhängig von schwankenden Spieleinsätzen eine verlässliche Mindestbesteuerung sicherzustellen und die Einnahmesituation der Stadt weiter zu verbessern.

Da die fachliche Prüfung der grundsätzlichen Anpassungsspielräume bereits erfolgt ist, soll nun zeitnah die konkrete Umsetzung durch eine entsprechende Satzungsänderung vorbereitet werden.

Über den Autor

Die Piratenpartei in Kerpen ist seit 2014 mit einem Sitz im Stadtrat vertreten. Sie besteht aus einem Kernteam von ungefähr 15 Piraten. Wir freuen uns immer über neue MitstreiterInnen oder Input und Ideen.